Wechselkennzeichen in Deutschland: Zwei Autos – gleiche Nummer
Wechselkennzeichen Deutschland – Du willst mehr über die Vorteile eines Wechselkennzeichens wissen? Mit einem Wechselkennzeichen freie Fahrzeugwahl genießen – denn so lässt sich ein einziges Kennzeichen für mehrere Pkws verwenden. Wie das funktioniert, welche Versicherung dafür erforderlich sind und was außerdem wichtig ist, erfährst du hier.
Inhalt
- Das Wechselkennzeichen – Was ist das genau?
- Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen in Deutschland
- Für wen sich das Wechselkennzeichen lohnt
- Zusätzliche Regelungen beim Wechselkennzeichen in Deutschland
- Strafen bei Missbrauch des Wechselkennzeichens
- Erforderliche Versicherung für ein Wechselkennzeichen in Deutschland
- So funktioniert die Beantragung eines Wechselkennzeichens
- Lohnt sich ein austauschbares Kfz-Kennzeichen wirklich?
Das Wechselkennzeichen – Was ist das genau?
Bei einem Wechselkennzeichen handelt es sich um eine Kennung, welche für zwei Fahrzeuge verwendet werden kann. Allerdings darf nur jenes Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, an dem das Schild gerade befestigt ist – die Fahrzeuge dürfen also mit demselben Kennzeichen keinesfalls gleichzeitig bewegt werden. Grundsätzlich setzt sich ein Wechselnummernschild aus zwei Teilen zusammen.
Links befindet sich das wechselbare Schild, das je nach Wunsch ausgetauscht werden kann. Rechts ist der Teil des fahrzeugbezogenen Schilds – dieser Teil wird fest am Pkw montiert und verbleibt dort. Ein Wechselkennzeichen unterscheidet sich darüber hinaus in drei weiteren Aspekten von einem gewöhnlichen Kennzeichen:
- Die Prüfplakette: Sie befindet sich auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens an beiden Fahrzeugen.
- Die fahrzeugbezogene Erkennungsnummer: Rechts verfügt das Wechselkennzeichen aus einem kleinen Teil mit einer Erkennungsnummer, die ebenfalls fest am Fahrzeug befestigt wird.
- Buchstabe W: Dieser Buchstabe ist dort vermerkt, wo sich normalerweise bei einem regulären Kfz-Kennzeichen die Prüfplakette befindet.
Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen in Deutschland
Damit ein Fahrzeug mit einem Wechselnummernschild in Deutschland bewegt werden darf, gelten dafür einige Voraussetzungen. Dazu gehört beispielsweise, dass beide Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören müssen. Erlaubt sind dabei die nachfolgenden Klassen:
- Klasse M: Fahrzeuge, mit denen Personen befördert werden und in denen maximal acht Sitzplätze vorhanden sind (Autos oder auch Wohnmobile)
- Klasse L: Zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Krafträder (Motorräder, Mofas sowie Autos) mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
- Klasse 01: Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse (z. B. Anhänger für PKWs)
Ein Praxisbeispiel:
Mit einem Wechselkennzeichen dürfen zwei Autos bewegt werden, wenn beide Fahrzeuge zur Fahrzeugklasse M1 zählen. Allerdings können sich ein Auto und ein Motorrad nicht dasselbe Kennzeichen teilen, da sie sich in verschiedenen Fahrzeugklassen befinden.
Das Wechselkennzeichen eignet sich im Übrigen auch für Oldtimer. In diesem Fall ist das Wechselkennzeichen – wie auch ein normales Kfz-Kennzeichen zusätzlich mit einem «H» versehen.
Für wen sich das Wechselkennzeichen lohnt
Es gibt verschiedene Gründe, um sich für ein Wechselkennzeichen zu entscheiden. Hat man sich beispielsweise dazu entschlossen, mit seinem Wohnmobil zu verreisen, aber besitzt dafür noch kein gültiges Saisonkennzeichen, dann ist das Wechselkennzeichen eine gute Lösung. Es ist, anders als das Saisonkennzeichen, für das gesamte Jahr gültig. Auch wenn man einen Oldtimer besitzt, den man nur selten bewegt, kann das Wechselkennzeichen sehr praktisch sein.
Entscheidet man sich für eine austauschbare Kennung, kostet dies etwa 105 Euro für die Zulassung. Diese unterteilen sich in rund 65 Euro Bearbeitungsgebühren und um weitere 40 Euro für zwei Nummernschilder.
Zusätzliche Regelungen beim Wechselkennzeichen in Deutschland
Nicht nur dieselbe Fahrzeugklasse, sondern auch weitere Regelungen müssen für die Nutzung eines Wechselkennzeichens beachtet werden. So darf das Fahrzeug, das aktuell nicht in Benutzung ist, nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden – da es keine Kennung aufweist. Hierfür ist ein privater Parkplatz, wie zum Beispiel in einer Garage, erforderlich.
Ebenfalls gilt, dass die Kfz-Steuer für beide Fahrzeuge in voller Höhe anfällt – auch, wenn sie sich dasselbe Kennzeichen teilen.
Ähnliches gilt darüber hinaus für die Versicherung. Beide Autos benötigen eine gültige Versicherung, damit sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen.
Strafen bei Missbrauch des Wechselkennzeichens
Werden die Regelungen für ein Wechselkennzeichen nicht beachtet, muss man als Fahrzeughalter mit einer oder mehreren Strafen rechnen.
Ist man ohne Kennzeichen auf der Straße unterwegs, drohen 50 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Wird das Pkw ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen geparkt, sind in der Regel 40 Euro fällig und es gibt dazu einen Punkt in Flensburg.
Generell gilt: Wer ohne ein gültiges Kennzeichen im Straßenverkehr mit seinem Auto unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz. Sollte es dann zu einem Unfall mit dem Fahrzeug kommen, trägt man die Kosten dafür selbst.
Erforderliche Versicherung für ein Wechselkennzeichen in Deutschland
In Deutschland benötigt jedes Kraftfahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, zwingend eine Kfz-Versicherung. Das heißt: Entscheidet man sich für die Nutzung eines Wechselkennzeichens, so müssen die Fahrzeuge jeweils einzeln versichert werden. Hierfür bieten viele Versicherer besondere Tarife für das Wechselkennzeichen an.
So funktioniert die Beantragung eines Wechselkennzeichens
Als Erstes sollte überprüft werden, ob beide Fahrzeuge noch einen gültigen TÜV aufweisen. Anschließend werden für beide Fahrzeuge einzelne Kfz-Versicherungen abgeschlossen. Demzufolge erhält der Fahrzeughalter auch zwei eVB-Nummern dafür. Anschließend wendet man sich an die Zulassungsstelle. Auf der Webseite ist normalerweise aufgeführt, welche erforderlichen Dokumente eingereicht werden müssen.
Auf Grundlage dessen kann dann der Antrag für die Zulassung ausgefüllt und vor Ort bei der Zulassungsstelle eingereicht werden. Anschließend erhält man sein Wechselkennzeichen ausgehändigt und kann es am Fahrzeug montieren.
Lohnt sich ein austauschbares Kfz-Kennzeichen wirklich?
Ein austauschbares Kfz-Kennzeichen ist nicht für jeden lohnenswert, es kann allerdings vieles vereinfachen. Natürlich ist ein Wechselkennzeichen für Fahrzeugbesitzer mit nur einem Fahrzeug oder auch für Besitzer zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen irrelevant. Wer jedoch zwei Autos oder auch zwei Motorräder besitzt, kann man durchaus von den Vorteilen profitieren. Möchte man zum Beispiel seinen Oldtimer als Zweitwagen ab und zu nutzen oder sein Cabrio am Wochenende ausführen, erweist sich ein Wechselkennzeichen als durchaus praktisch.
Dennoch muss berücksichtigt werden, dass beide Fahrzeuge niemals gleichzeitig bewegt werden dürfen. Das Fahrzeug, das gerade nicht in Benutzung ist, muss auf einem Privatparkplatz abgestellt werden, nicht aber auf einem öffentlichen Parkplatz – sonst droht ein Bußgeld.
Im Gegensatz zu Österreich wird in Deutschland für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer fällig.
In Österreich werden bei der Beantragung des austauschbaren Nummernschilds sowohl die Kfz-Steuer für beide Fahrzeuge als auch die Kosten für eine Kfz-Versicherung nur für ein einzelnes Auto berechnet. In Deutschland müssen beide Fahrzeuge mit einer einzelnen Police versichert werden, selbst wenn nur eines davon bewegt wird. Bei einigen Fällen kann es daher die bessere Lösung sein, sich stattdessen lieber für ein Saisonkennzeichen oder auch für ein normales Nummernschild zu entscheiden.