Wildcampen in Sachsen
Welche Gesetze Du beim Wildcamping in Sachsen beachten musst
Ist Wildcampen in Sachsen erlaubt?
Wildcampen Sachsen: Auch in diesem Bundesland ist Wildcamping nicht erlaubt. Das sächsische Naturschutzgesetz verbietet das Campen in der Natur, da es nicht unter das Betretungsrecht (§28) fällt. Hast Du jedoch eine Erlaubnis des Wald- oder Grundstücksbesitzers bekommen, ist es laut dem Landeswaldgesetz §11 legal dort zu übernachten. Generell ist es nicht gestattet in Nationalparks, Natur-, Wild- und Wasserschutzgebieten und in Biotopen zu nächtigen, um die Tiere und die Umwelt zu schützen.
Welche Strafen fallen fürs Wildcampen in Sachsen an?
Wenn Du aktiv beim Campen in der Landschaft erwischt wirst und keine ausdrückliche Genehmigung hast, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und bekommst im besten Fall nur eine Verwarnung. Es kann aber auch ein Bußgeld zwischen 10 und 50 Euro anfallen.
Wildcampen Sachsen: Welche Alternativen gibt es?
Du möchtest in freier Natur übernachten, dabei aber nicht gegen Gesetze verstoßen? Dann bist Du bei uns genau richtig. Auch im Bundesland Sachsen findest du zahlreiche Stellplätze auf unserer Buchungsplattform. Da unsere Anbieter vor allem sehr naturnahe Stellplätze offerieren, findest Du garantiert einen Platz nach deinem Geschmack. Ob am Weinberg, am Feldrand oder direkt auf dem Bauernhof. Alle Stellplätze können bis kurz vor Ankunft sofort gebucht werden. So ermöglichen wir Dir die maximale Spontanität!
Mit einem Camper oder Zelt in der freien Natur in Sachsen zu campen, ist nur dann zugelassen, wenn Du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers hast. So kannst Du auf legale Weise Wildcamping in Sachsen betreiben. Hast Du die Erlaubnis des Eigentümers nicht, raten wir Dir dringend davon ab wild zu campen.
Eine Weitere Möglichkeit ist das Biwakieren, also das Schlafen unter freiem Himmel. Dies ist in ganz Sachsen gesehen zugelassen, solange Du nicht in Naturschutzgebieten übernachtest. Da das Biwakieren dem Zwecke der Erholung dient und nur mit Schlafsack und Isomatte oder einer Hängematte ausgeübt wird, brauchst Du hier keine Folgen zu fürchten. Solltest du jedoch die Natur zerstören oder Abfall hinterlassen, kannst du auch hierfür saftige Strafen erhalten.
Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit:
Ein rechtliches Schlupfloch ist es, am Straßenrand im Fahrzeug zu übernachten. Dies darf aber nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geschehen. Du darfst also kein Lager aufbauen und auch nur für wenige Stunden stehen. Du siehst, dies ist keine Alternative zum Wildcampen in Sachsen, sondern viel mehr eine Option, um eine kurze Pause auf einer längeren Fahrt einzulegen.
Über die Art und Höhe der Bußgelder in Sachsen kannst Du dich im landesweit verfügbaren Bußgeldkatalog fürs Wildcampen in Deutschland informieren.