Wildcampen in Sachsen-Anhalt
Welche Gesetze Du über das Wildcamping in Sachsen-Anhalt beachten musst
Ist Wildcampen in Sachsen-Anhalt erlaubt?
Wildcampen Sachsen-Anhalt: Hier ist das Camping in der Natur nur gestattet, wenn Du eine ausdrückliche Erlaubnis des Waldbesitzers oder Grundstückseigentümers bekommen hast. Mit einem offiziellen Schreiben des Eigentümers darfst Du, laut §22 des Landeswaldgesetzes, mit deinem Zelt oder Wohnwagen in der freien Natur nächtigen. In bestimmten Fällen ist es dir auch gestattet, ein Lagerfeuer an einer ausgewiesenen Stelle zu machen. Pass aber auf, dass du nicht in Nationalparks oder anderen Schutzgebieten übernachtest. Hast du keine Einwilligung des Eigentümers eingeholt, ist Wildcamping in Sachsen-Anhalt untersagt.
Welche Strafen fallen fürs Wildcampen in Sachsen-Anhalt an?
Solltest du unerlaubt auf einem Privatgrund campen, begehst du Hausfriedensbruch und kannst des Grundstücks verwiesen werden. Meist ist diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld abgegolten. Wie man dem landesweiten Bußgeldkatalog entnehmen kann, drohen Wildcampern, die sich über das Verbot des Wildcampens hinweggesetzt und in geschützten Gebieten bis zu zehn Tagen übernachtet haben, eine Strafe von 100 Euro bis 400 Euro.
Alternativen zum Wildcampen in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt bietet viele schöne Orte zum Campen. Auf unserer Buchungsplattform findest Du idyllische, naturnahe Wohnmobilstellplätze in Sachsen-Anhalt. Durch die Möglichkeit auf spontane Sofortbuchungen und kleine Stellplätze mit viel Privatsphäre, kommst du dem Wildcamping ganz nah, ohne dabei gegen Gesetze zu verstoßen!
In vielen Bundesländern ist das Biwakieren eine willkommene Alternative zum Wildcampen. So auch in Sachsen-Anhalt: Wer eine legale Nacht unter freiem Himmel verbringen möchte, kann mit einer Isomatte und Schlafsack oder in einer Hängematte in der Natur übernachten. Dabei ist es wichtig keine privaten Grundstücke oder Naturschutzgebiete zu betreten. Solltest Du bei dieser Alternative zum Wildcamping in Sachsen-Anhalt allerdings Unrat in der Natur hinterlassen oder gar etwas beschädigen, drohen dennoch Bußgelder.
Grauzone: Im Fahrzeug übernachten
Wenn Du von der Müdigkeit eingeholt wirst und kostenlos eine Nacht an einem bestimmten Platz verbringen möchtest, übernachtest Du einfach eine Nacht im Fahrzeug. Dabei ist das doch verboten. Oder etwa nicht? Wenn Du in der StVO (Straßen-Verkehrsordnung) nachliest, kannst Du in Erfahrung bringen, dass es nicht strafbar ist, bzw. kein direktes Verbot existiert. So auch in Sachsen-Anhalt
In der StVO ist nur festgehalten wo nicht geparkt oder gehalten werden darf (§ 12 Abs. 4). Abgesehen von dieser Einschränkung spricht aber nichts dagegen, öffentliche Flächen zu nutzen, um im Auto zu nächtigen. Man kann also sagen, dass es aus verkehrsrechtlicher Sicht wohl erlaubt ist im eigenen Auto zu nächtigen, wenn man sich nicht auf einem Privatgrundstück aufhält. Dies gilt allerdings nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, Du darfst also kein Lager aufbauen und nur wenige Stunden verweilen.